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AKTIONSBÜNDNIS SOUVERÆN

Frieden, Freiheit, Recht und Wohlstand

Regierungspolitik hat einzig dem Nutzen und den Interessen der eigenen Staatsbürger zu dienen.

»Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt

Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1.

»Staaten haben keine Freunde, nur Interessen

Charles de Gaulle (1890-1970) zugeschriebenes Zitat, Quelle unbekannt.

»In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt

Egon Bahr (1922-2015) am 03.12.2013 vor Schülern in Heidelberg.

Exkurs: Was ist souverän?

Wörter ändern im Laufe der Zeit ihre Bedeutung. Heutzutage wird Souveränität im Zusammenhang von – einerseits – nationaler und – andererseits – individueller Souveränität verstanden. Im Kern bedeutet Souveränität so viel wie Selbstbestimmung oder Unabhängigkeit. Wenn sich eine Nation dünkt souverän zu sein, so geht sie vom Recht aus, allein darüber zu entscheiden, was innerhalb ihrer eigenen Grenzen geschieht. Wenn eine Person über Souveränität spricht, bezieht sie sich ebenfalls auf das Recht über ihr eigenes Leben selbst bestimmen zu wollen, mit dem Ziel, über z.B. geistige Selbstständigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit verfügen zu wollen und zu dürfen.

Begriffsbestimmungen


Souverän: »die staatlichen Hoheitsrechte uneingeschränkt ausübend«, auch allgemein übertragen gebraucht im Sinne von »jeder Situation gewachsen, überlegen«: Im 17. Jh. aus gleichbed. frz. souverain entlehnt, das seinerseits ein mlat. Adj. superānus »darüber befindlich; überlegen« fortsetzt. Zu lat. super (Adv. und Präp.) »oben, auf, darüber« (vgl. super…). – Dazu das Subst. Souveränität w »Staatshoheit« (17. Jh.; aus gleichbed. frz. souveraineté).

Aus: Duden Band 7, Etymologie – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, Bibliographisches Institut Mannheim AG, 1963

Souverän: Adj. erw. fach. ›unabhängig, unumschränkt, sicher, überlegen‹ (< 17. Jh.). Entlehnt aus frz. souverain, dieses über mittellateinische Vermittlung (vor-rom. *superanus) zu l. super ›über‹. Auch substantiviert als Souverän; Abstraktum: Souveränität.

Aus: Kluge, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 23., erweiterte Auflage, 1999

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